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Die Organisation

Da eine ordentliche Zunft auch ihre Statuten haben muss, gab sich die Fröscheweid-Zunft namensgerecht ihre Satzungen, die zusammen mit der Stubenordnung die Voraussetzungen für ein geordnetes Zunftleben bildeten. Demnach wird die Zunft vom Vorstand, der sinngemäss „Weiher“ genannt wird und neun Chargen umfasst, die nach der jeweiligen Funktion, als Ober-, Narre-, oder auch Finanzfrosch etc. benannt werden, geleitet. Dieses Gremium wird geführt durch den Froschkönig, der die Zunft als Zunftmeister nach aussen repräsentiert.

 

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Die Zunft hält ordentlicherweise jährlich drei Versammlungen, Botte genannt, ab:

  • Grossbott: Er dient zur Abhaltung allfälliger Wahlen und zur Rechnungs-abnahme. Es können daselbst auch Ehrungen und Ernennungen vorgenommen werden.

  • Herbstbott: Er dient insbesondere zur Behandlung von Aufnahmegesuchen von neuen Zünftern.

  • Hilaribott: Er ist dem Auftakt der Fasnacht gewidmet und soll unterhaltungsmässig darauf einstimmen. Die Mitglieder der Zunft werden sinnigerweise „Frösche“ genannt. Es werden nur Angehörige des männlichen Geschlechts aufgenommen, welche das 21. Altersjahr vollendet haben.

 

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Die Zunft besteht aus maximal 53 Fröschen. Ernennungen und Ehrungen:

  • Frösche, die das 59. Altersjahr vollendet haben, werden zu Alt-Fröschen ernannt

  • Frösche, welche das 69. Altersjahr vollendet haben, werden zu Alt-Ehrenfröschen ernannt

  • Frösche, welche nicht in Olten oder dessen näherer Umgebung wohnen, können auf Antrag zu Peripherie-Fröschen ernannt werden

  • Frösche, welche sich in ausserordentlicher Weise um Belange der Zunft verdient gemacht haben, können mit dem Titel „Laubfrosch“ geehrt werden.

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