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Stubenordnung

1.   Vorliegende Stubenordnung verfolgt den Zweck, fröhliches und kameradschaftliches Zusammensein der Frösche bei Botten und sonstigen Anlässen tunlichst zu fördern und in geordneten Bahnen zu lenken, zu Nutz und Frommen unserer löblichen Zunft.
 


2.   Bei Botten und anderen Zusammenkünften im Zunftlokal sollen die Tische so aufgestellt werden, dass dem einzelnen Frosch ein möglichst offener Weitblick in die Froschrunde ermöglicht wird.
 


3.   So ein Frosch an einem Bott nicht zur festgesetzten Zeit erscheint, wird er vom Froschkönig an Pflicht und Schuldigkeit gemahnt und hat dem Finanzefrosch a tempo zur Strafe einen Silberling, auch Fünfliber genannt, in die empfängliche Hand zu drücken.
 


4.   Lässt sich ein Frosch ohne stichhaltige Entschuldigung an einem Bott nicht blicken, beträgt die Strafe, zwecks Abschreckung vor diesem abscheulichen Vergehen, ordentlicherweise vier blanke Silberlinge, auch Fünfliber genannt.
 


5.   Hat sich das Plenum der Frösche versammelt, eröffnet der Froschkönig das Bott mit folgenden Worten:

"Heil Fröscheweid!
Liebi, treui Frösch im Weiher und im Sumpf! Gruess und Handschlag zum hüttige Bott. Zu Nutz und Fromme vo euser Zunft sy mer versammlet, für ächti Fründschaft z'pflege sy mir do. Grüess Euch, Frösche! Heil Fröscheweid!"


worauf die Frösche mit dreimaligem, vernehmlichem "Quack" antworten.

Die Bottverhandlungen sollen durch Kanten aufgelockert werden.

 


6.   Zur Erleuchtung des Verstandes und der Beweglichkeit des Geistes soll vornehmlich vom Safte der Reben getrunken werden. Andere Getränke sind, mit Ausnahme des Bieres bei übermässigem Durst, im Zunfthaus verpönt.
Grundsätzliche Abstinenten sind von diesen Bestimmungen ausgenommen.

 


7.   Glaubt ein Frosch, dass alkoholische Getränke auf seine Gesundheit
schädigende Wirkungen ausüben können, so hat er seinen Verzicht in wohlgewählten Worten zu begründen. Hierauf wird er vom Froschkönig für die Dauer des Bottes zum I.F. (Impotenzfrosch) erklärt. Sinngemäss findet dieser Artikel auch Anwendung, wenn ein Abstinent ausnahmsweise dem Alkohol frönen möchte. Alt-Ehrenfrösche sind von diesen strengen Bräuchen ausgenommen.

 


8.   Während den Bottverhandlungen darf keinerlei Speise zu sich genommen werden.
 


9.   Die Bottkleider sollen so beschaffen sein, dass der Frosch grösstmögliches Wohlgefühl empfindet und sich unbeschwert seinen Trinkgelüsten hingeben kann. Besonders ist darauf zu achten, dass eine gefährliche Expansion des Froschmagens nicht durch enge Kleidung behindert wird.
 


10.   Die Frösche haben während den Verhandlungen striktes Silentium zu bewahren.
 


11.   Erachtet es der Froschkönig als einer gewissen Sache förderlich, so kann er eine allgemeine und ungezwungene Aussprache von bestimmter Dauer mit den Worten "Colloquium, Frösche!" einleiten.
 


12.   Derlei Colloquien schaltet der Froschkönig von Zeit zu Zeit ein, um gewissen Bedürfnissen der Frösche Rechnung zu tragen.
 


13.   Verspürt der Frosch vor dem offiziellen Abschluss des Bottes einen unwiderstehlichen Drang nach Hause, so kann er ausnahmsweise vom Froschkönig verabschiedet werden.
 


14.   So ein Frosch

  • das Silentium stört

  • sich unerlaubterweise vom Tisch der Frösche entfernt

  • sich unbotmässig abstinenter Getränke bedient

  • während der Bottverhandlung sich dem Genuss einer Speise hingibt

  • sich als renitent erweist und getroffenen Anordnungen Widerstand entgegenbringt

wird er nach freiem Ermessen des Froschkönigs zu einer gehörigen Strafe verdonnert.



Aufnahmen:


15.   Bei Aufnahmen amtet der Narrefrosch als Zeremonienmeister.
 


16.   Der Narrefrosch führt den Neuaufgenommenen, der ohne Kopfbedeckung zu erscheinen hat, in das mit Kerzen erleuchtete Zunftlokal und begleitet ihn unter dem Tisch durch in den Kreis der Frösche, wo er in bescheidener Haltung zu verharren hat, während er der Fröscherunde gebührend vorgestellt wird. In einer kurzen Ansprache erläutert der Froschkönig dem neuen Zünfter Sinn und Wesen der Zunft und ermahnt in eindringlich, die Satzungen stets hochzuhalten. Hierauf übergibt der Froschkönig dem Aufgenommenen die Zunfteffekten. Dieser bekräftigt mit einem Schluck aus dem Zunftbecher seinen willen, ein treuer und nützlicher Zünfter zu sein.
Zum feierlichen Abschluss der Aufnahme wird ein Kantus gesungen.

 


17.   Der neue Zünfter begibt sich unter der Führung des Narrefrosches auf die Ehrenrunde und trinkt mit jedem einzelnen Frosch Bruderschaft.



Ernennungen:


18.   Der zum Alt-Frosch ernannte Zünfter wird mit Gobelet und Blumenstrauss geehrt. Er wird mit dem goldenen "A" im Wappen seines Zunfkleides gekennzeichnet.
 


19.   Die Alt-Ehrenfrösche werden mit einer Zunftkanne geehrt.
 



Ehrungen:


20.   Der zum Laubfrosch ernannte Zünfter wird mit einem Blumenstrauss und einem geeigneten Geschenk geehrt. Er wird mit dem goldenen "L" umrahmt mit einem Kranz, im Wappen seines Zunftkleides gekennzeichnet.

 © 2023 by Fröscheweid Zunft zu Olten

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